Amt und Struktur
Amt und Struktur
Die Fakultätsfrauenbeauftragte achtet auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weiblichen Lehrpersonen und Studentinnen. Sie unterstützt die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Dies ist gesetzlich verankert im Bayerischen Hochschulgesetz (BayHschG) Art. 4, Abs. 2, Satz 1. In Bayern ist das Amt ein Ehrenamt und wird nicht, wie in anderen Bundesländern, entlohnt.