Tagungsförderung
Zuschüsse für die Teilnahme an Tagungen
Anträge für Onlinetagungen können gestellt werden.
Pro Teilnahme können bis zu maximal 80% der Kosten übernommen werden unter Berücksichtigung der Höchstsätze: Inland max. 600€ und Ausland max. 1.300€.
Für besonders begabte Doktorandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen sowie für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen besteht die Möglichkeit einer finanziellen Bezuschussung ihrer aktiven Teilnahme an Tagungen oder Workshops im In- und Ausland.
Es ist das Ziel, Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur zu unterstützen.
Wichtig: Aktive Teilnahme in Form eines eigenen Vortrags oder Posters zu den bisher erzielten Forschungsergebnissen.
Zielgruppe:
- Doktorandinnen
- Postdoktorandinnen
- Habilitandinnen
Einzureichende Unterlagen:
- Anschreiben mit Begründung
- Lebenslauf mit Publikationsliste
- Stellungnahme der Department FB
- Beschreibung der Tagung (Prospekt, Website oder ähnliches)
Abwicklung:
- Bei Vorleistung: private Bankdaten, Privatanschrift und Zahlungsbeleg
- Bei Bezahlung über den Lehrstuhl: Buchungskennzeichen (BKZ) für Umbuchung nötig
Bewerbung:
- Bewerbungen für die Förderung Ihrer Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen richten Sie bitte frühzeitig an die Assistentin der Frauenbeauftragten nat-frauenbeauftragte@fau.de. Sie wird Ihre Bewerbung auf Förderwürdigkeit prüfen und an die zuständige Departments-Frauenbeauftragte, weiterleiten, die Sie schriftlich über den Erfolg Ihres Antrages und die Höhe der finanziellen Bezuschussung informieren wird.
- Bewerbungen aus den Geowissenschaften können nur in englisch eingereicht werden.
Wichtig: Aktive Teilnahme in Form eines eigenen Vortrags oder Posters zu den bisher erzielten Forschungsergebnissen.
Bitte beachten Sie:
- Im Department Geografie und Geowissenschaften werden zu den festgelegten Förderbedingungen auch Forschungsaufenthalte im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten bezuschusst.
- Bewerbungen aus den Geowissenschaften können nur in englisch eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen der Assistentin der Fakultätsfrauenbeauftragten mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt zur Bearbeitung vorliegen. Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail ein.
Von Doktorandinnen, Postdoktorandinnen, Habilitandinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen werden benötigt:
- Anschreiben mit Begründung (max. 1 Seite)
- Formeller Nachweis über die Zusage eines Vortrags oder einer Posterpräsentation notwendig
- Dienstreiseantrag
a) Dienstreiseantrag für FAU-Beschäftigte
b) Auftrag zur Durchführung einer Dienstreise
Bitte beachten Sie auch die Hinweise unter folgendem Link https://www.verwaltung.zuv.fau.de/personalhandbuch/dienst-und-fortbildungsreisen/formulare-dienst-und-fortbildungsreisen/ - Lebenslauf
- Gegebenenfalls Publikationsliste
- Kostenaufstellung
- Beschreibung der Tagung (Prospekt, Website oder ähnliches)
- Bei Doktorandinnen ein Empfehlungsschreiben (Professur/Lehrstuhl)
- Angabe, ob über Lehrstuhl oder Projekt keine bzw. begrenzte Reisemittel zur Verfügung stehen
Die Höhe des Reisekostenzuschusses ist fakultätsspezifisch festgelegt und richtet sich nach Reiseziel (Inland, Ausland). Pro Teilnahme können bis zu maximal 80% der Kosten übernommen werden unter Berücksichtigung der Höchstsätze: Inland max. 600€ und Ausland max. 1.300€.
Die Abwicklung der Reisekostenabrechnung erfolgt über das Sekretariat des Büros für Gender und Diversity.
Wenn Reisen jeweils anteilig aus Lehrstuhl- und aus Zielvereinbarungsgeldern finanziert werden sollen, dann muss die Gesamtabrechnung der Reise zuerst aus Lehrstuhlgeldern vorfinanziert werden. Nach Auszahlung der Reisekosten von der ZUV über die Reisekostenstelle, stellt der Lehrstuhl eine Rechnung mit BKZ (Buchungskennzeichen) über den aus den Zielvereinbarungen bewilligten Betrag an das Büro für Gender und Diversity.
Als Anlage muss eine Kopie der „Auszahlungsanordnung der Reisekosten“, eine Kopie des Bewilligungsschreibens sowie der Erfahrungsbericht beigefügt werden.
Erfolgt eine Reisekostenabrechnung nur über das Büro für Gender und Diversity, werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- Reisekostenabrechnung Naturwissenschaftliche Fakultät
- das Original des genehmigten Dienstreiseantrages (sofern nicht bereits im Original vorliegend),
- sämtliche Originalbelege,
- Bei Flugreisen: auch die Bordkarten! (Ohne Bordkarten erfolgt keine Abrechnung!);
- nur Originalrechnungen (Hotel, et cetera);
- nur Originalbelege (Tagungsgebühr, et cetera);
- Kreditkartenabrechnungen: Diese werden nur zusammen mit einem Original, aus welchem die Höhe der Tagungsgebühr eindeutig hervorgeht anerkannt: zum Beispiel Programm oder ähnliches. Die Kreditkartenabrechnung allein ist nicht ausreichend.
- einen Erfahrungsbericht (circa 1 Din A4 Seite), in dem Sie Ergebnisse und Nutzen der Tagung für Ihre wissenschaftliche Laufbahn beschreiben.
Wichtig: Bitte achten Sie auf Vollständigkeit: Unterschrift; Name, Adresse, Bankverbindung, Kostenstelle Ihres Lehrstuhls, etc. Nur vollständig ausgefüllte Unterlagen können weiterbearbeitet werden.
Bitte schicken Sie die oben aufgeführten Unterlagen per Hauspost an das Büro für Gender und Diversity.
Ansprechperson
Cornelia Geisler, B.A.
- E-Mail: nat-frauenbeauftragte@fau.de